08-02-2023, 19:00
Das System ist geisteskrank und kriminell sowie komplett verantwortungslos, das hier agiert.
Anlaufstelle Nr. 1 ist der sich verweigernde Elternteil, und wenn man dort oft genug wg. §1686 klagt, dann heißt es, Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung durch fortlaufende Belästigung des hauptbetreuenden Elternteils.
Anlaufstelle Nr. 1 ist der sich verweigernde Elternteil, und wenn man dort oft genug wg. §1686 klagt, dann heißt es, Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung durch fortlaufende Belästigung des hauptbetreuenden Elternteils.