10-02-2023, 01:14
Nach dem Gerichtstermin muss ich nun berichten und euch Feedback geben.
Es hätte zwar etwas erreicht werden können, aber ich hatte eine sehr negativ gegen mich eingestellte Richterin, zudem hat sich auch noch die Frau vom Jugendamt gegen mich gewandt. Trotz guter Voraussetzungen: jahrelanger Kindesumgang, Sinnhaftigkeit, Aussagen der Verfahrensbeiständin, gutes Verhältnis zum Kind. Die Richterin war so negativ gegen mich, dass sie einfach plötzlich meinte, das Vermittlungsverfahren sei nun gescheitert.
Auch die Richterin sah ein Näherungsverbot nicht als sinnvoll an, ebenso diverse andere Personen. Es herrschte einfach die Vorstellung: Die Elternteile müssen "an einen Tisch", Zwang zum Liebhaben quasi, Zwang zum Frauen-niemals-negativ-Betrachten. Ich habe den Antrag zurückgenommen, weil die Richterin sich dazu entsprechend äußerte. Vermittlungsverfahren also fehlgeschlagen, Näherungsverbot ebenfalls fehlgeschlagen. Es herrschte eine komplett väterfeindliche Atmosphäre, mit mir als einzigem Mann im Raum.
Dazu übrigens eine weitere Anekdote: Ich hatte der Frau vom Jugendamt bzgl. Näherungsverbot gesagt, wenn ein Mann eine Frau mit Telefonterror oder unerwünschtem Annähern belästigen würde, dann würde das Gewaltschutzgesetz sicherlich schnell angewandt, hier kritisierte ich fehlende "Gleichstellung". Darauf wurde nur entgegnet, dies sei ein politisches Thema, also nicht mehr Thema des Jugendamtes. Mehr habe ich nicht gesagt. Im Gerichtstermin hieß es dann plötzlich von dieser Jugendamtsmitarbeiterin, ich hätte ein "negatives Frauen- und Mütterbild".
Danke. Den letztgenannten Punkt habe ich zu wenig beachtet. Mir wurde ein Strick daraus gedreht, dass ich es gewagt hätte, mich irgendwie negativ in Bezug auf die KM zu äußern oder zu verhalten. Es ist ein übelst gynokratisches System, extrem geschlechtsspezifisch.
Danke, ich verstehe den Punkt, nur ist es sehr schwer... Ich will nicht "aufhören", Dinge zu erreichen, um mein Kind wiederzusehen. Die Frage ist, welche Dinge sinnvoll sind. Offensichtlich bin ich den falschen Weg gegangen, denjenigen, der von der Gegenseite als Konflikteskalation betrachtet wird.
Danke für deine Hinweise, es ist bloß schwierig umzusetzen.
Das sehe ich weiterhin komplett anders!
Ich kann keinen "Stillstand" dulden, ich muss den Kontakt zu meinem Kind halten.
Das sehe ich auch anders, es gibt vor allem etwas zu verlieren, mein Kind!
Überlegungen: Außergerichtlich weitermachen, andere Taktik wählen (anderes Verhalten gegenüber der KM), psychologisch geschickter gegen das höchst negative Bild arbeiten, welches die Verfahrensbeteiligten von mir haben (nach dem Motto: der Mann ist immer der Böse). Kritisch ist insbesondere die Richterin, welche das Vermittlungsverfahren aus negativer Einstellung gegen mich zum Scheitern brachte. Entweder bei ihr einschleimen, oder Befangenheitsantrag, oder beides gleichzeitig?
Nach Vermittlungsverfahren ist ein reguläres Umgangsverfahren möglich, welches auch kostenmäßig eine Begünstigung erfährt, wenn es direkt innerhalb eines Monats nach dem Vermittlungsverfahren erfolgt (§ 165 Abs. 5 am Ende FamFG).
Des Weiteren: ggf. meine Eltern (also die Großeltern) einbinden, Väter-Beratung suchen.
(09-01-2023, 12:17)NurErzeuger schrieb: Auf dem Gerichtsweg wirst Du wenig bis nichts erreichen.
Es hätte zwar etwas erreicht werden können, aber ich hatte eine sehr negativ gegen mich eingestellte Richterin, zudem hat sich auch noch die Frau vom Jugendamt gegen mich gewandt. Trotz guter Voraussetzungen: jahrelanger Kindesumgang, Sinnhaftigkeit, Aussagen der Verfahrensbeiständin, gutes Verhältnis zum Kind. Die Richterin war so negativ gegen mich, dass sie einfach plötzlich meinte, das Vermittlungsverfahren sei nun gescheitert.
(08-01-2023, 13:25)p__ schrieb:
- Statt juristische Annäherungsverboten und dergleichen ist es sinnvoller, sich unsichtbar zu machen, falls möglich.
Auch die Richterin sah ein Näherungsverbot nicht als sinnvoll an, ebenso diverse andere Personen. Es herrschte einfach die Vorstellung: Die Elternteile müssen "an einen Tisch", Zwang zum Liebhaben quasi, Zwang zum Frauen-niemals-negativ-Betrachten. Ich habe den Antrag zurückgenommen, weil die Richterin sich dazu entsprechend äußerte. Vermittlungsverfahren also fehlgeschlagen, Näherungsverbot ebenfalls fehlgeschlagen. Es herrschte eine komplett väterfeindliche Atmosphäre, mit mir als einzigem Mann im Raum.
Dazu übrigens eine weitere Anekdote: Ich hatte der Frau vom Jugendamt bzgl. Näherungsverbot gesagt, wenn ein Mann eine Frau mit Telefonterror oder unerwünschtem Annähern belästigen würde, dann würde das Gewaltschutzgesetz sicherlich schnell angewandt, hier kritisierte ich fehlende "Gleichstellung". Darauf wurde nur entgegnet, dies sei ein politisches Thema, also nicht mehr Thema des Jugendamtes. Mehr habe ich nicht gesagt. Im Gerichtstermin hieß es dann plötzlich von dieser Jugendamtsmitarbeiterin, ich hätte ein "negatives Frauen- und Mütterbild".
(08-01-2023, 18:30)stayFather87 schrieb: Mein Hinweis wäre die Kommunikation komplett runterzufahren mit Hinsicht auf Diskussion Streit und Vorwürfen. (...)
Einen Termin in einer Familienberatung wahrnehmen, erst alleine, dann sie alleine und dann zusammen.
(...) Wichtig: nie über die Mutter schlecht reden, du möchtest nur in den Umgang kommen!
Danke. Den letztgenannten Punkt habe ich zu wenig beachtet. Mir wurde ein Strick daraus gedreht, dass ich es gewagt hätte, mich irgendwie negativ in Bezug auf die KM zu äußern oder zu verhalten. Es ist ein übelst gynokratisches System, extrem geschlechtsspezifisch.
(09-01-2023, 22:04)stayFather87 schrieb: @Harry du kannst gerne weiter streiten, dann verlierst du dein Kind komplett. Oder du hörst auf, denn Streit gibt’s nur wenn zwei mit machen.
Danke, ich verstehe den Punkt, nur ist es sehr schwer... Ich will nicht "aufhören", Dinge zu erreichen, um mein Kind wiederzusehen. Die Frage ist, welche Dinge sinnvoll sind. Offensichtlich bin ich den falschen Weg gegangen, denjenigen, der von der Gegenseite als Konflikteskalation betrachtet wird.
(10-01-2023, 11:01)DerU schrieb: @Harry
Schlimmer als streiten, schreien, beschimpfen etc. wäre totale Kommunikation Verweigerung seitens der KM.
Beschimpfungen durch die KM erträgst Du mit einem Lächeln im Gesicht und verzichtest auf eine Erwiderung.
(...)
Danke für deine Hinweise, es ist bloß schwierig umzusetzen.
(08-01-2023, 15:39)NurErzeuger schrieb: Ich bin heutzutage davon überzeugt, dass es besser ist ein Kind verliert einen Elternteil
Das sehe ich weiterhin komplett anders!
(09-01-2023, 12:17)NurErzeuger schrieb: Wenn's gar nicht besser wird, lass halt paar Jahre Stillstand reinkommen, dann ist dein Sohn alt genug. Das habe ich teils unfreiwillig bei meinem auch gemacht. Kaputt ist aber kaputt, das muss dir klar sein.
Ich kann keinen "Stillstand" dulden, ich muss den Kontakt zu meinem Kind halten.
(09-01-2023, 23:22)Panto schrieb: Es tut ungeheuer weh, aber hier ist nichts zu mehr gewinnen.
Das sehe ich auch anders, es gibt vor allem etwas zu verlieren, mein Kind!
Überlegungen: Außergerichtlich weitermachen, andere Taktik wählen (anderes Verhalten gegenüber der KM), psychologisch geschickter gegen das höchst negative Bild arbeiten, welches die Verfahrensbeteiligten von mir haben (nach dem Motto: der Mann ist immer der Böse). Kritisch ist insbesondere die Richterin, welche das Vermittlungsverfahren aus negativer Einstellung gegen mich zum Scheitern brachte. Entweder bei ihr einschleimen, oder Befangenheitsantrag, oder beides gleichzeitig?
Nach Vermittlungsverfahren ist ein reguläres Umgangsverfahren möglich, welches auch kostenmäßig eine Begünstigung erfährt, wenn es direkt innerhalb eines Monats nach dem Vermittlungsverfahren erfolgt (§ 165 Abs. 5 am Ende FamFG).
Des Weiteren: ggf. meine Eltern (also die Großeltern) einbinden, Väter-Beratung suchen.