16-02-2023, 22:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-02-2023, 22:05 von ExDeutscher.)
Sieht nach Beweislastumkehr aus.
Wie steht es da mit der Rechtgrundlage für diesen Vorgang?
Allgemein wäre das Risiko überschaubar, via eMail mit offenen Karten zu spielen.
Wie steht es da mit der Rechtgrundlage für diesen Vorgang?
Allgemein wäre das Risiko überschaubar, via eMail mit offenen Karten zu spielen.
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)