20-02-2023, 15:53
Wenn sie klagt, argumentiere mit der Erstmeinung contra OP, denn das ist die behandelnde Stelle mit mehr Nähe zum Fall. Du schliesst dich der Erstmeinung an, die auch die Risiken einer Operation vermeidet. Bei sich widersprechenden ärztlichen Ansichten bist du zudem für eine weitere Untersuchung, was die Mutter aber verweigert hat. Dass du nicht an Informationen kommst, nutze als Stärke: Sage, dass dir trotz Nachfragen bei den Ärzten nichts vorliegt, das die Zweitmeinung stützt und dass du bei entsprechenden ärztlichen Aussagen überhaupt nichts gegen die OP hättest. Du musst die Mutter indirekt als das dastehen lassen, was sie tatsächlich auch ist: Eigenmächtig, übereilig das Kind unterm Skalpell sehen wollen, nicht zugänglich für rationale Erkenntnisfindung.
Und das ist wichtig, merks dir: Wenn sie die Gesundheitsalleinsorge beantragt, beantrage deinerseits
1. Einen richterlichen Entscheid in der Sache nach § 1628 BGB
2. Hilfsweise die Übertragung der Gesundheitssorge auf dich.
Also nicht mit derselben Waffe zurückschiessen, sondern nur einen Einzelentscheid ohne weitere Folgen. So navigierst du auf der Optimallinie durch die Sache. Das Risiko ist trotzdem gross, dass du nichts erreichst, sondern nur verlierst.
Und das ist wichtig, merks dir: Wenn sie die Gesundheitsalleinsorge beantragt, beantrage deinerseits
1. Einen richterlichen Entscheid in der Sache nach § 1628 BGB
2. Hilfsweise die Übertragung der Gesundheitssorge auf dich.
Also nicht mit derselben Waffe zurückschiessen, sondern nur einen Einzelentscheid ohne weitere Folgen. So navigierst du auf der Optimallinie durch die Sache. Das Risiko ist trotzdem gross, dass du nichts erreichst, sondern nur verlierst.