23-02-2023, 23:38
Ergänzungen:
2) Nein. Umgangskosten sind von dir, vom Selbstbehalt zu decken.
3) Wenn sie dir an den Selbstbehalt wollen, brauchst du einen Mietvertrag und solltest ortsübliche Miete zahlen. Du kannst dann auch Mietzahlung an deine Eltern nachweisen. Ob das Geld oder ein Teil davon hintenrum wieder an dich zurückfliesst, ist Privatsache.
Allgemein zum Betreuungsunterhalt: Damit hat das Jugendamt nichts zu tun. Den muss die Unterhaltsberechtigte selbst geltend machen, ggf. über einen eigenen Anwalt. Anders sieht es aus, wenn sie Sozialleistungen bezieht. Dann findet ein Anspruchsübergang statt.
Du wirkst verständlicherweise sehr niedergeknüppelt. Es ist auch bitter, was passiert ist. Und du bist nicht mal die Ausnahme. Überleg dir sehr genau vorab, wie weit du die Umgangssache treiben willst. Versuche die üblichen drei Dinge: Aufforderung zum Gespräch, erstellen einer festen Umgangsregelung die von beiden Eltern akzeptiert wird. Dann bitte um Jugendamtsvermittlung. Dann Klage. Läuft die schlecht oder wird sie nicht eingehalten, beende das Engagement, sonst wird der Schaden immer noch grösser.
2) Nein. Umgangskosten sind von dir, vom Selbstbehalt zu decken.
3) Wenn sie dir an den Selbstbehalt wollen, brauchst du einen Mietvertrag und solltest ortsübliche Miete zahlen. Du kannst dann auch Mietzahlung an deine Eltern nachweisen. Ob das Geld oder ein Teil davon hintenrum wieder an dich zurückfliesst, ist Privatsache.
Allgemein zum Betreuungsunterhalt: Damit hat das Jugendamt nichts zu tun. Den muss die Unterhaltsberechtigte selbst geltend machen, ggf. über einen eigenen Anwalt. Anders sieht es aus, wenn sie Sozialleistungen bezieht. Dann findet ein Anspruchsübergang statt.
Du wirkst verständlicherweise sehr niedergeknüppelt. Es ist auch bitter, was passiert ist. Und du bist nicht mal die Ausnahme. Überleg dir sehr genau vorab, wie weit du die Umgangssache treiben willst. Versuche die üblichen drei Dinge: Aufforderung zum Gespräch, erstellen einer festen Umgangsregelung die von beiden Eltern akzeptiert wird. Dann bitte um Jugendamtsvermittlung. Dann Klage. Läuft die schlecht oder wird sie nicht eingehalten, beende das Engagement, sonst wird der Schaden immer noch grösser.