24-02-2023, 09:33
Angenommen man verdient zum Zeitpunkt der Berechnung des Unterhalts am 18. Geburtstag normal und wird dann arbeitslos und fällt unter den Selbstbehalt. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat man ja nicht mehr meines Erachtens, wenn das Kind 18 ist. Kann man dann sofort eine Abändeurng des Titels beantragen oder erst nach 2 Jahren?
Grüße
Lullaby
Grüße
Lullaby