10-03-2023, 10:45
(10-03-2023, 09:24)Voldemort schrieb: Sie braucht deine Unterschrift nicht zur Beantragung eines Reisepasses.
Das ist die Reichweite der Rechtsfolgen aus einer Unterschrift.
Nicht die Frage nach ihrer Fälschung. Wenn sie verlangt wurde und dann gefälscht, ist das Urkundenfälschung nach §267 StGB. Eben auch, wenn sie weniger bewirkt wie angenommen. Übrigens: Schon der Versuch ist strafbar.