10-03-2023, 13:38
Dame ist nicht erschienen, nach 15 minütiger Wartezeit wurde keine Zeugenaussage benötigt.
Ob es einen neuen Termin gibt werde ich ja erfahren oder ob es ein (Versäumnis-) Urteil gibt.
Mir stellt sich die Frage: Ob ich nicht auch als Geschädigter Anspruch darauf habe, zu erfahren wie’s es ausgegangen ist wenn kein neuer Termin kommt. Oder ob das nur durch akteneinsicht der Anwältin laufen kann.
Auch wenn sie keine Vollmacht benötigt hätte, (hat sich ja dann anscheinend nicht gut genug informiert) oder im Amt wissen sie nicht richtig zu arbeiten…
Aber alleine der Versuch ist wie p ja schon schreibt strafbar, daher bleibt wohl abzuwarten.
Denn Staatsanwaltschaft hatte ja geladen und nix wegen Geringfügigkeit oder kein öffentliches Interesse eingestellt.
Ob es einen neuen Termin gibt werde ich ja erfahren oder ob es ein (Versäumnis-) Urteil gibt.
Mir stellt sich die Frage: Ob ich nicht auch als Geschädigter Anspruch darauf habe, zu erfahren wie’s es ausgegangen ist wenn kein neuer Termin kommt. Oder ob das nur durch akteneinsicht der Anwältin laufen kann.
Auch wenn sie keine Vollmacht benötigt hätte, (hat sich ja dann anscheinend nicht gut genug informiert) oder im Amt wissen sie nicht richtig zu arbeiten…
Aber alleine der Versuch ist wie p ja schon schreibt strafbar, daher bleibt wohl abzuwarten.
Denn Staatsanwaltschaft hatte ja geladen und nix wegen Geringfügigkeit oder kein öffentliches Interesse eingestellt.