17-03-2023, 10:45
(28-11-2022, 18:27)p__ schrieb: Trotzdem bleibt die Frage, was beim OLG erreichbar ist. Vom Kindesunterhalt kommst du kaum runter. Beim Ehegattenunterhalt kommst du etwas runter, wenn du die Nichtvollzeit erfolgreich angreifst, um ganz runterzukommen müsstest du die Einkommensfiktion komplett ausräumen. Eine Befristung hattest du offenbar nicht beantragt.
Bei Betreuungsunterhalt und kleinen Kindern wird meistens pauschal nicht befristet.
Über 30h/Woche wird auch bei Betreuungsmöglichkeiten nicht zugemutet, da Termine beim Arzt, Ruhe nach der Arbeit, bla bla. OLG wird sowas vermutlich kaum anzweifeln.
Ich betreue mein Kind über das Jahr gerechnet 40% der Zeit. Das hat die Richterin nicht interessiert.
Von mir erstellte Übersicht, wie die Mutti wunderbar arbeiten gehen kann, mit Ruhezeit usw, einfach abgetan: Sie können das nicht so mathematisch berechnen. Wischi Waschi machen und Standardbeschluss raushauen.
Mich hätte es auch gewundert, wenn es in diesem hier diskutierten Fall anders gekommen wäre. Wenn man mit Auswandern dem nachehelichen Unterhalt entgehen könnte, würde es jeder machen. Diese Möglichkeit wird der Staat nie eröffnen.