29-03-2023, 05:30
Wenn ich das richtig sehe, hast du ja bisher keine ordentliche Auskunft erteilt = ( nur 1 Monatsabrechnung ), daraus ergibt sich grundsätzlich kein Jahresdurchschnitt, ich würde mich nicht mit nur einer Abrechnung zufrieden geben, ... könnte ja sein das in einigen Monaten Mehr Gehalt drin wäre, dies musst du schon nachweisen. Daher greift ja auch nicht die 2 Jahres Frist, ausser du hast die Erteil und ich habe dies überlesen.
Aber ich würde erstmal überhaupt den Nachweis der Bedürftigkeit des Kindes verlangen aufgrund dessen sich das Auskunftsersuchen ergibt. Und dann die restlichen Auskünfte erteilen. Wenn du kein Vermögen hast, würde ich über das das geforderte hinweglesen, fordern kann man viel... .
Warum das so läuft wie jetzt... ist definitiv interessant. Aber möglich das irgendwer dem Kinde ins Ohr geflüstert hat... das steht dir zu, dies steht dir zu ... blaablaa. Der Anwalt macht doch eh nur was Mandant sagt... meistens zumindest.
Aber ich würde erstmal überhaupt den Nachweis der Bedürftigkeit des Kindes verlangen aufgrund dessen sich das Auskunftsersuchen ergibt. Und dann die restlichen Auskünfte erteilen. Wenn du kein Vermögen hast, würde ich über das das geforderte hinweglesen, fordern kann man viel... .
Warum das so läuft wie jetzt... ist definitiv interessant. Aber möglich das irgendwer dem Kinde ins Ohr geflüstert hat... das steht dir zu, dies steht dir zu ... blaablaa. Der Anwalt macht doch eh nur was Mandant sagt... meistens zumindest.