(29-03-2023, 02:57)Gast1969 schrieb: Nun gerade mal knapp 3 (!!) Wochen später erhalte ich ein Schreiben des Anwaltes meiner Tochter, in dem meine Tochter Unterhaltsansprüche geltend macht und ich zur Auskunft über mein Einkommen der letzten 12 Monate aufgefordert werde, sowie der Abgabe eines vollständigen Vermögensverzeichnisses (!!, hahahaha............).
Das ist ein neues Verfahren und Deine Anwältin hat grundsätzlich recht damit, daß Du für dieses Verfahren eine neue Auskunft über die letzten 12 Monate erteilen mußt.
Wie schon Nuffü geschrieben hat, könntest Du diese Auskunft nur verweigern, wenn Du im Januar eine vollständige Auskunft gegeben hättest, was Du aber nicht hast.
Allerdings hat Nuffü auch damit recht, daß Deine Tochter nachweisen muß, das sie überhaupt bedürftig ist.
Das Antwortschreiben ist deshalb aus meiner (!) Sicht heraus ein Zweizeiler:
"Sehr geehrter Anwalt,
bitte weisen Sie durch entsprechende Unterlagen nach, daß meine Tochter bedürftig ist. Sollte Bedürftigkeit bestehen, werde ich Ihnen die geforderte Einkommensauskunft erteilen.
MfG, "
So oder so ähnlich.