07-04-2023, 22:51
(07-04-2023, 22:08)p__ schrieb: Und dass bald eine Immobilie verkauft werden wird.Korrekt, aber an der Immobilie hänge ich nicht. Wird für uns beide eine Menge Geld in die Kasse spülen. Aber bis es soweit ist wird noch einige Zeit ins Land streichen. Eine Scheidung ist auch nicht morgen vorbei.
(07-04-2023, 22:08)p__ schrieb: In deiner Konstellation läuft es darauf hinausNicht so schnell. Mir geht es um die Zeit von der Trennung bis zur Scheidung. Gerade am Anfang stecken wir ja noch beide in diesem Haus fest. Mit vier Kindern und nicht allzuviel Einkommen ist die Wohnungsuche nicht innerhalb von Wochen vollzogen. Langfristig sind diese Verbindlichkeiten natürlich alle weg, aber darum geht es mir noch nicht. Alles zu seiner Zeit.
(07-04-2023, 22:08)p__ schrieb: In deiner Konstellation läuft es darauf hinaus, dass du allein zahlst, dass die Kinder bei der Mutter bleiben weil sie bisher schon die Vollzeitbetreuerin warSehe ich anders. Ich bin am frühen Nachmittag zu Hause, teilweise vor dem Schulende der großen Kinder. Ich bringe die Kleinen zur Kita und hole sie auch ab. Ich bin dauerhaft in Elternteilzeit, das ist keine Momentaufnahme. Bitte mach mir nicht direkt den Traum vom Wechselmodell zunichte

(07-04-2023, 22:08)p__ schrieb: gesteigerte Erwerbsobliegenheit hast
Aber ab welchem Zeitpunkt? Erst ab der Forderung von Kinderunterhalt, oder? Geht das überhaupt, solange wir noch unter einem Dach wohnen?
(07-04-2023, 22:08)p__ schrieb: Kindergeld ist Kindersache und mindert den Unterhaltsanspruch der Kinder.Und wie berechnet sich das jetzt am Anfang, solange wir noch unter einem Dach wohnen?