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Trennungsunterhalt von der Frau, wenn Kindergeld bereinigtes Netto übersteigt?
#4
Es war schon zwischen den Zeilen zu lesen, dass du auf ein Wechselmodell hoffst. Die Betonung von Teilzeit. Die Idee mit dem Trennungsunterhalt zeigt ausserdem, dass du noch in der Schlupflochsuchphase bist, in die viele Männer hineinkommen.

Unter einem Dach wohnen ist eine Formalie ohne Wert, vor allem in der Gegenwart, wo das aufgrund Wohnungsnot in vielen Gegenden der Normalfall geworden ist. Die Trennungszeit hat begonnen, das zählt. Und es bedeutet: Trennung von Tisch und Bett. Auch in einer Wohnung. Vom Trennungszeitpunkt an kann Unterhalt verlangt werden. Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt. Vermutlich wird die Gegenseite argumentieren, dass du erwerbstätig bist und deshalb weniger für die Betreuung der Kinder einsetzen kann wie die nicht erwerbstätige Mutter. Du wirst argumentieren, dass ihr ja ein Wechselmodell hättet. Die Gegenseite wird sagen, dass selbst wenn das so wäre du immer noch Unterhalt zahlen müsstest, weil sie nichts und du alles verdient. Und so weiter. Das ist schon das erste Futter für eure Anwälte.

Wie mit dem Kindergeld gerechnet wird, hängt von der Definition eures Betreuungsmodells ab. Im Wechselmodell würde es den Bedarf der Kinder mindern. Im Residenzmodell nur zur Hälfte für den Unterhaltspflichtigen. Kindergeld ist kein Einkommen eines Elternteils.

Wie ist die Situation mit der Mutter? Wollt ihr beide die Trennung? Redet ihr miteinander? Gab es schon die ersten Anwaltsbriefe? Ist die Trennung eindeutig?
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RE: Trennungsunterhalt von der Frau, wenn Kindergeld bereinigtes Netto übersteigt? - von p__ - 07-04-2023, 23:16

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