08-04-2023, 00:18
Fals es eine Hausordnung gibt welche explizit Bestandteil des Mietvertrages ist schau mal darein. Da können auch andere Ruhe Zeiten vereinbart worden sein als die 22 - 7 Uhr.
Allerdings auch außerhalb dieser Zeiten muss sich so verhalten werden das Nachbarn nicht unnötigem Lärm ausgesetzt werden.
Es wird zwar schwer werden dich rauszuklagen wenn das Kind bei dir gemeldet ist, aber vielleicht kann oder muss der Vermieter helfen.
Wenn der Holz Fußboden von schlechter Qualität ist, könnte die Wirtschaftliche Lebensdauer schon abgelaufen sein (bei Teppich ca. 10 Jahre) und du hättest ein Anrecht auf einen neuen Bodenbelag auf Kosten des Vermieters. Vielleicht baut er dann einen Boden mit Trittschalldämmung oder einen Teppich ein welche die Geräusche nach unten stark vermindern würden.
Allerdings auch außerhalb dieser Zeiten muss sich so verhalten werden das Nachbarn nicht unnötigem Lärm ausgesetzt werden.
Es wird zwar schwer werden dich rauszuklagen wenn das Kind bei dir gemeldet ist, aber vielleicht kann oder muss der Vermieter helfen.
Wenn der Holz Fußboden von schlechter Qualität ist, könnte die Wirtschaftliche Lebensdauer schon abgelaufen sein (bei Teppich ca. 10 Jahre) und du hättest ein Anrecht auf einen neuen Bodenbelag auf Kosten des Vermieters. Vielleicht baut er dann einen Boden mit Trittschalldämmung oder einen Teppich ein welche die Geräusche nach unten stark vermindern würden.