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Trennungsunterhalt von der Frau, wenn Kindergeld bereinigtes Netto übersteigt?
#8
Zehn Jahre Hausfrau, gar nicht gut. Hoffentlich bleibt die Ehedauer unter 15 Jahre, sonst kommt auch noch sogenannte "lange Ehe" dazu, § 1578b BGB. Ich wills mal so sagen: Wenn du nicht wirklich echtes grosses hohes Nettoeinkommen hast, ist einiges egal. Entweder der Kindesunterhalt rasiert dich ab oder der Ehegattenunterhalt ab Scheidung. Per Kindesunterhalt wäre sogar besser, denn wenn du deswegen keinen Ehegattenunterhalt zahlen musst, könnte sie das ein bisschen früher zwingen, selbst wieder was zu verdienen. Ansonsten kann bei einer Hausfrauenehe plus langer Ehe auch lebenslang Unterhalt rauskommen.

Zitat:Immerhin hat sie aber noch einen Hochschulabschluss (BA) nach dem ersten Kind gemacht. Hilft das?

Ja, aber ihr, nicht dir. Wenn sie aus einem einkommensstarken Beruf raus ist um Hausfrau und Mutter zu werden wird das wie ein Schadensfall behandelt, den du auszugleichen hast, weil du den Ernährerpart übernommen hast und sie dir und den Kindern zuliebe einen guten Beruf zurückstellte. Sogenannte ehebedingte Nachteile.
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RE: Trennungsunterhalt von der Frau, wenn Kindergeld bereinigtes Netto übersteigt? - von p__ - 08-04-2023, 13:56

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