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Trennungsunterhalt von der Frau, wenn Kindergeld bereinigtes Netto übersteigt?
#11
Sich auf das Schlimmste vorbereiten ist cleverer, als auf irgendwelche "Erfolge" zu hoffen. Ich sag´s mit meinen Worten:

Zitat: "So weit sind wir noch nicht." Doch, seid Ihr. Die Karten sind gemischt, die liegen nr noch nicht auf dem Tisch.

Die Eskalationspirale ist schon in Gang gekommen, als die ersten Gehässigkeiten ausgetauscht wurden. Warte ab, was der Anwalt der Gegenseite daraus macht. Die Spirale geht ab wie ein Biturbo eines italienischen Sportwagens.

1. Als Erstes kommt der Brief mit der Aufforderung aus zu ziehen. Die KInder blieben natürlich vollumfänglich bei der Mutter. Schließlich habe sie die Kinder die ganzen Jahre "erzogen" und betreut und sei Hausfrau. Im gleichen Brief gibt´s die erste Unterhaltsforderung. 4 Kinder, Mindestunterhalt, mit Hinweis auf Erwerbsobliegenheit. Schließlich wäre es nicht zumutbar, das wegen Dir die arme Frau zum Sozialamt muss.

2. Mit etwas Glück, kommt im gleichen Brief die Androhung einer Wohnungszuweisungsklage. Wer die Raten bezahlt, spielt da keine Rolle. Das wird nach anderen Gesichtspunkten entschieden. Billigkeitsgrüne und so ein Kram. Härtefall. Kinder und Mutter müssen schließlich wohnen etc. pp.

Dann geht erst mal das Hin- und Her Geschreibe der Anwälte los. Kann man sich sparen.

Ich unterstelle mal, dass du nicht zu den 5% der Vermögenden gehörst. Trennungsunterhalt für die Mutter wird nicht anfallen, wenn erst mal Kindesunterhalt für 4 Kinder abgezogen wurde. Unterstelle ich mal.

Trennungsunterhalt wird die Mutter nicht zahlen müssen. Wovon auch? Sie hat ja gar kein eigenes Einkommen.

Ein Wechselmodell wird es nicht geben. Da wird schlicht auf den Trennungskonflikt und die ausgetauschten Nettigkeiten verwiesen. Das Thema ist schnell durch. Was passieren kann ist, dass wenn z.B. zwei Kinder ei gewisses Alter haben und sagen: Ich will unbedingt nur bei Papa wohnen, ja dann vielleicht so was in der Art... Heißt: Eher wird die Residenz der Kinder verhandelt, als das WM.

Es gibt einen Punkt, den man noch in´s positive rücken könnte. Aber da müssen Beide mit spielen. Denn fühlt sich Mami im alten Haus recht wohl, wird es frickelig. Das Haus aus dem Scheidungsverfahren raus nehmen - evtl. spielt da ja noch der Zugewinn eine Rolle - und es freihändig verkaufen. Vorher klären, wer welche Anteile des Erlöses bekommt, denn das ist das nächste Streitthema. Sie wird mit Sicherheit nicht sagen: "Hach, nimm du die Kohle, schließlich hast du ja die raten bezahlt."

Ein 50% des Erlöses würde Dir erst mal frische Luft verschaffen. Wohnungssuche etc..... Bisschen Polster. Denn nach Abzug des Kindesunterhaltes werden keine Reichtümer übrig bleiben.

Ich sehe das Ganze in der Standardabwicklung. Alles andere ist Wunschdenken. Kindesunterhalt, Umgangszeiten, Hausverkauf. Das Letztere am Besten dann, wenn noch nicht die Fronten tief eingegraben sind.
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RE: Trennungsunterhalt von der Frau, wenn Kindergeld bereinigtes Netto übersteigt? - von Nappo - 10-04-2023, 18:21

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