Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mehrbedarf für Kinder: Wer trägt die Kosten?
#5
Ich würde der Anwältin etwas Arbeit machen. Arbeit mögen die nicht und viel Schriftverkehr in der Sache erhöht Aufwand und Kosten. Dies, um gewissen Belästigungen, auch für die Zukunft vorzubeugen.

Dazu gehört, dass man in Teilen bestreitet und in anderen Teilen, wo man weiß, dass man dort nichts zu gewinnen hat, Arbeitsaufwand anhäuft. Mehrbedarf wird ja anteilig am Einkommen errechnet. Als Erstes würde ich also - wenn eine neue Berechnung vorgelegt wird - diese bestreiten mit Hinweis darauf, dass das Einkommen der Mutter gar nicht oder nicht richtig, angegeben wurde. Denn dieses muss sie auch offen legen und das machen die höchst ungerne. Vorab würde ich schon mal darauf hinweisen, dass das Einkommen der Mutter ordentlich zu belegen ist.

Außerdem ist sie verpflichtet, einen Mehrbedarf möglichst nicht entstehen zu lassen, oder Mögliches zu tun, ihn niedrig zu halten. Diesen Hinweis würde ich grundsätzlich einfließen lassen. Alleine nur deshalb, damit die Anwältin sieht, das am anderen Ende einer sitzt, der informiert ist.

Urteile gibt es bezügl. der Musikschule (Mehrbedarf), als auch bei den Hortkosten. Bei der zusätzlich besuchten Kunstschule wird das wohl der eine Richter so sehen, der Andere so.... Ich glaube, das kann man hier schlecht abschätzen. Die Sache mit dem Sportunterricht würde ich ablehnen. Was soll das sein? Die haben Sport in der Schule. Ansonsten kann ja nicht jeder x-beliebige Sportverein sofort unter Mehrbedarf fallen. Es gibt ja Eltern, die die ganze Woche in blindem Aktionismus ihrer Kinder verplanen. Das ist dann nicht gleich alles Mehrbedarf, um eben zu versuchen, alles auf den Buckel des Unterhaltsverpflichteten auszutragen. Aber vor Gericht und auf hoher See...

Das Prozessrisiko würde ich wohl eingehen, je nachdem was da noch kommt.

Da 2 Jahre rum sind, können sie eine neue Auskunft verlangen. Die Gehaltsabrechnungen sind ja leider abzuliefern. Wenn Auskunft in 2021 gegeben wurde und nun eine Neue verlangt wird, würde ich also für die letzten 12 Monate die Abrechnungen einsenden mit dem Hinweis, dass die Est. 2021 unerheblich sei, da sie Einkünfte aus 2020 belegt und die lagen offen, bei der letzten Auskunft.

Die Est-Erklärung für 2022 könntest du nicht einreichen. Schreib einfach, sie würde online verschickt (was bei den meisten Steuer-Programmen der Fall ist, wenn man einen Elster-Account hat/ WISO etc.) und Du müsstest den Bescheid abwarten.

Man kann zwar die von Dir erklärte Steuererklärung ausdrucken, aber sie bildet ja den endgültigen Bescheid nicht ab. Denn die Erklärung kann ja von Seiten des FA berichtigt werden, indem z.B. irgendwelche Kosten nicht anerkannt werden usw. Schreibe einfach, dass der Bescheid für 2022 nachgereicht wird, sobald er vorliegt. Mach Ihr Arbeit! Wiedervorlage etc....

Allerdings wird der Bescheid Dir keine Vorteile bringen, denn bei dem Einkommen und Stkl. 1 hat man meist eine Erstattung und deshalb wollen die die Bescheide sehen. Ich würde aber das Ding in die Länge ziehen, denn es bleibt oft haften, ob sich jemand durch die Manege ziehen lässt oder Arbeit macht.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Mehrbedarf für Kinder: Wer trägt die Kosten? - von Nappo - 22-04-2023, 13:35

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste