Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mehrbedarf für Kinder: Wer trägt die Kosten?
#8
1. Das ist nur bei Ehegattenunterhalt relevant.

2. Satz 1 ist eine glatte Lüge. Bei sehr viel höheren Einkommen können sich die Barunterhaltpflichten trotz Residenzmodell sehr wohl verschieben. Aber jetzt gehts nicht um die Titulierung von laufendem Kindesunterhalt, sondern um Mehrbedarf oder Sonderbedarf. Und da der immer von beiden Eltern getragen wird, muss die Teilungsquote ermittelt werden, dafür ist das Einkommen beider Eltern relevant. Die Detaildiskussion um Auskunftsansprüche ist noch sehr viel länger, spielt aber hier und heute für dich keine Rolle.

3. Betreuungskosten können Mehrbedarf sein. Ob das der Fall ist, entscheidet letztlich ein Richter beim Rechtsstreit. Bei grösseren Kindern eher kein Mehrbedarf, bei kleineren Kindern schon. Wer beim Hort anmeldet und wann die Kinder bei den Eltern sind, spielt keine Rolle für die Frage, ob Mehrbedarf oder nicht. Der Mehrbedarf entsteht durch die Fremdbetreuung, nicht durch die Frage wer anmeldet oder wo die Kinder sonst sind.

4. Wüsste nicht wie. Ja, vermutlich braucht sie Geld und fordert deshalb alles, was sie glaubt fordern zu können. Hilft dir aber nicht, die Forderung ist legal und möglicherweise berechtigt.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Mehrbedarf für Kinder: Wer trägt die Kosten? - von p__ - 25-04-2023, 10:41

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste