26-04-2023, 11:31
Zusätzlich: Diese Unterschrift solltest Du nicht leisten, da es sich - wie erwähnt - um Zusatzleistungen des Zahnarztes handelt, der diese Leistungen "empfiehlt". Bei genauerem Hinsehen wirst Du merken, dass da irgendwo steht, dass diese Zusatzleistungen freiwillig sind und zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen dann berechnet werden - nach erfolgter Unterschrift.
Ansonsten wie beschrieben: Nach erfolgreicher Behandlung werden Eigenanteile erstattet.
Ich kenne einen Fall, der sich an den Eigenanteilen beteiligte. Als die Erstattung kam... Sagen wir es so: Auf seinen Anteil wartet er noch heute und das wird wohl auch so bleiben. das hat die Mutter einkassiert.
Ansonsten wie beschrieben: Nach erfolgreicher Behandlung werden Eigenanteile erstattet.
Ich kenne einen Fall, der sich an den Eigenanteilen beteiligte. Als die Erstattung kam... Sagen wir es so: Auf seinen Anteil wartet er noch heute und das wird wohl auch so bleiben. das hat die Mutter einkassiert.