26-04-2023, 20:20
Fallbezogen besser, also hier im Thread weiter.
Eine Sorgerechts-Übertragung per Unterschrift gibt es nicht. So ein Schriftstück wäre ohne Rechtskraft. Aus der Notwendigkeit einer Vaterschaftsanerkennung schliesse ich aber, dass du und die Mutter nicht verheiratet wart. Damit hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht ab Geburt, du nicht, §1626a BGB. Entweder sie beurkundet die gemeinsame Sorge und du auch oder es gibt einen Gerichtsbeschluss, der die gemeinsame Sorge ausspricht.
Eine Sorgerechts-Übertragung per Unterschrift gibt es nicht. So ein Schriftstück wäre ohne Rechtskraft. Aus der Notwendigkeit einer Vaterschaftsanerkennung schliesse ich aber, dass du und die Mutter nicht verheiratet wart. Damit hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht ab Geburt, du nicht, §1626a BGB. Entweder sie beurkundet die gemeinsame Sorge und du auch oder es gibt einen Gerichtsbeschluss, der die gemeinsame Sorge ausspricht.