02-05-2023, 07:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-05-2023, 07:56 von stayFather87.)
Du hast einen hohen Betreuungsumfang sowie volle Unterhaltslast, das ist beim aktuellen Familienrecht ein großes Problem.
Ohne deine gesamte Geschichte zu können würde ich anstatt eines Verfahrens zum Unterhalt eher zu einem Umgangsverfahren raten und dann ein Wechselmodell beantragen. Kindeswohldienlich sollte es sein wenn du nun schon 40% übernimmst und das Kind sich prächtig entwickelt.
Bei einem paritätischen Wechselmodell erfolgt die Unterhaltsberechnung dann etwas anders und sollte für dich deutsch günstiger ausfallen, sodass du auch mehr Geld für das Kind hast am Ende, Urlaube und co.
Ohne deine gesamte Geschichte zu können würde ich anstatt eines Verfahrens zum Unterhalt eher zu einem Umgangsverfahren raten und dann ein Wechselmodell beantragen. Kindeswohldienlich sollte es sein wenn du nun schon 40% übernimmst und das Kind sich prächtig entwickelt.
Bei einem paritätischen Wechselmodell erfolgt die Unterhaltsberechnung dann etwas anders und sollte für dich deutsch günstiger ausfallen, sodass du auch mehr Geld für das Kind hast am Ende, Urlaube und co.