06-05-2023, 21:02
Die Pfändung über den Arbeitgeber ist für den Gläubiger am Sichersten, Einfachsten und effektiv. Und möglich.... Das P-Konto ist trotzdem notwendig, da Gläubiger (auch Unterhaltsgläubiger) meist zweigleisig fahren bzw. schlicht alle Möglichkeiten ausloten, die sich bieten. Es besteht also zumindest die Gefahr, dass Dein Konto ebenfalls gepfändet wird. Ist kein P-Konto eingerichtet , ist ab Eingang der Pfändung das gesamte Konto zu. Nur, wenn Du schnell genug davon erfährst, kann man nach Eingang einer Pfändung auf das Konto, noch innerhalb von 4 Wochen die Einrichtung des P-Kontos vornehmen.
Bei Normalgläubigern geten die Summen, die sich aus der Pfändungsfreigrenzentabelle ergeben. Die kannst Du leicht googlen. Bei laufendem Unterhalt und Rückständen, nicht älter als 1 Jahr, gelten diese Freigrenzen nicht.
Da trifft dann § 850d ZPO zu, wohingegen man Dich dann auf das sozialrechtliche Minimum herunter fänden kann.
Bei Normalgläubigern geten die Summen, die sich aus der Pfändungsfreigrenzentabelle ergeben. Die kannst Du leicht googlen. Bei laufendem Unterhalt und Rückständen, nicht älter als 1 Jahr, gelten diese Freigrenzen nicht.
Da trifft dann § 850d ZPO zu, wohingegen man Dich dann auf das sozialrechtliche Minimum herunter fänden kann.