09-05-2023, 00:24
(06-05-2023, 21:02)Nappo schrieb: Bei laufendem Unterhalt und Rückständen, nicht älter als 1 Jahr, gelten diese Freigrenzen nicht.
Da trifft dann § 850d ZPO zu, wohingegen man Dich dann auf das sozialrechtliche Minimum herunter fänden kann.
Das mit dem 1 Jahr stimmt leider nicht! Selbst erlebt. Bei mir wurden ALLE Rückstände aus knapp 15 Jahren gepfändet nach § 850d ZPO!