12-05-2023, 14:53
Gute Besserung. Pflegestufe 3 ist schon heftig.
Liegen denn überhaupt schon Unterhaltsforderungen vor? Wenn ja, hast du einen krankheitsbedingten Mehrbedarf. Wie hoch der ist, wird dann zu verhandeln sein, da gibt es keine Festbeträge, du wirst einiges nachweisen müssen.
Die Vermögensauskunft der Ex wäre mal wichtig gewesen, jetzt nicht mehr. Solange sie selber unterhaltspflichtig ist und sich mit Schulden herausreden will, muss sie trotzdem zahlen. Es gibt die Obliegenheit zur Privatinsolvenz, wenn dadurch Unterhalt gezahlt werden kann. Bei einem guten Einkommen aber hohen Altschulden dürfte das der Fall gewesen sein. Aber das ist vorbei, jetzt ist sie nicht mehr pflichtig, sondern berechtigt. Pflichtig ist sie und du noch gegenüber dem 18jährigen, aber sofern der keine allgemeinbildende Schulden mehr besucht, ist er nachrangig.
Liegen denn überhaupt schon Unterhaltsforderungen vor? Wenn ja, hast du einen krankheitsbedingten Mehrbedarf. Wie hoch der ist, wird dann zu verhandeln sein, da gibt es keine Festbeträge, du wirst einiges nachweisen müssen.
Die Vermögensauskunft der Ex wäre mal wichtig gewesen, jetzt nicht mehr. Solange sie selber unterhaltspflichtig ist und sich mit Schulden herausreden will, muss sie trotzdem zahlen. Es gibt die Obliegenheit zur Privatinsolvenz, wenn dadurch Unterhalt gezahlt werden kann. Bei einem guten Einkommen aber hohen Altschulden dürfte das der Fall gewesen sein. Aber das ist vorbei, jetzt ist sie nicht mehr pflichtig, sondern berechtigt. Pflichtig ist sie und du noch gegenüber dem 18jährigen, aber sofern der keine allgemeinbildende Schulden mehr besucht, ist er nachrangig.