13-05-2023, 12:30
(12-05-2023, 23:44)Tim schrieb: Der macht Abitur.
Bis Schulende ist er somit privilegierter volljähriger Unterhaltsberechtigter und sollte unbedingt die verbleibende Zeit nutzen, um Auskunft von der Mutter fordern. Oder hat er das schon getan? Das könnte auch für dich wichtig sein, um dir das Argument offenzuhalten dass sie aufgrund sehr viel höherem Einkommen Unterhalt für den Jüngeren selbst tragen soll.
Bei so hoher Miete und Umbaukosten besteht die Gefahr, dass dir die Gegenseite das Unterlassen eines Umzugsversuches vorwirft. Du brauchst auch weniger Platz, wenn der Jüngste weg ist und der Ältere vermutlich auch bald geht. Wo sind deine Versuche, in eine kleinere, behindertengerechte Wohnung umzuziehen, wird die Gegenseite fragen. Die blosse Behauptung von dir, nicht umziehen zu können genügt nicht.
Das heisst nicht, dass diese Argumente beim Richter durchdringen. Aber auf solche Versuche solltest du dich vorbereiten.