04-06-2023, 20:51
Offenbar gibt es keine Beistandschaft. Die Ex ist verpflichtet, Unterhaltseingang von dir der Unterhaltsvorschusskasse zu melden, wenn sie von dort Leistungen bezieht. Sollte sie das nicht tun und doppelt kassieren, ist das nicht dein Problem, du kannst nachweisen dass gezahlt wurde und kannst damit Rückforderungen der Unterhaltsvorschusskasse niederschlagen.
Wenn du die Pfändung loswerden willst, musst du die Ex bitten, die Pfändung aufzuheben weil du wieder Unterhalt zahlst. Das wird die aber sicher nicht machen, wenn du nicht anbieten kannst, auch die Rückstände zu tilgen. Was die Unterhaltsvorschusskasse sicher auch gerne will.
Ein schlecht bezahlter Job, der Spass macht ist genau richtig als Unterhaltspflichtiger. Da kann man nämlich aufstocken. Wenn man aber ganz hinwirft, laufen Schulden auf, das ist problematisch. Ausser, man weiss dass man komplett aussteigt, so wie ich. Dann kann die das versammelte aufgeblasene Juristen- und Exengesockse mit ihren Schuldscheinen das Scheisshaus tapezieren und die ganze Sache dreht sich um 180°.
Wenn du die Pfändung loswerden willst, musst du die Ex bitten, die Pfändung aufzuheben weil du wieder Unterhalt zahlst. Das wird die aber sicher nicht machen, wenn du nicht anbieten kannst, auch die Rückstände zu tilgen. Was die Unterhaltsvorschusskasse sicher auch gerne will.
Ein schlecht bezahlter Job, der Spass macht ist genau richtig als Unterhaltspflichtiger. Da kann man nämlich aufstocken. Wenn man aber ganz hinwirft, laufen Schulden auf, das ist problematisch. Ausser, man weiss dass man komplett aussteigt, so wie ich. Dann kann die das versammelte aufgeblasene Juristen- und Exengesockse mit ihren Schuldscheinen das Scheisshaus tapezieren und die ganze Sache dreht sich um 180°.