10-06-2023, 08:14
Hallo in die Gemeinde hier,
ich wende mich an Euch, um endlich von neutraler Seite eine Einschätzung zu bekommen. Überall im Netz steht, dass man als Unterhaltspflichtiger jeder Auskunft nachkommen soll und Unterhaltstitel vom Jugendamt klaglos unterschreiben soll.
Keine Rechte und Nachfragen erlaubt. Das möchte ich aber hinterfragen.
Zuerst meine Fakten:
1. Am 27.05.2023 einen Brief vom Jugendamt bekommen, mit der Aufforderung zur Titulierung des Unterhalts für meine zwei Kinder (8 und 4 Jahre) nachzukommen. Dazu soll ich den (angehängten) Fragebogen "vollständig" ausfüllen.
2. Ich bezahle bereits seit mehr zwei Jahren ohne Titel regelmäßig den Unterhalt von 630,- € für die Kinder.
3. Trennung (unverheiratet) erfolgte im Januar 2021.
4. Umgangsrecht ist einvernehmlich geregelt, die Kinder sind jede Woche zwei Tage bei mir.
5. Ich bin seit Oktober 2022 verheiratet mit einer neuen Frau.
6. Den Unterhalt habe ich aufgrund weniger Einkommen (Corona) von Januar 2021 von 550,- € langsam bis Dezember 2022 bis auf 630,- € erhöht.
Meine Einkommensverhältnisse 2022 Steuerklasse 1:
25473 netto aber das ist reiner Netto
davon insgesamt 3722 Verpflegungszuschuss und inkl. 343 Dienstwagen Privatnutzung 1% Regelung (ich arbeite im Außendienst Mo-Fr.)
Kleine Provisionen (Muss ich noch ausrechnen)
Jetzt meine Fragen:
Soll ich den Fragebogen des JA überhaupt ausfüllen?
Wenn ja, was darf ich verweigern oder durchstreichen (PDF Fragebogen ist hier im Anhang)?
Besonders der letzte Absatz, dass sich das JA überall Informationen holen kann, geht mir mächtig auf die Nerven!
Kann ich allein einfach zum Notar gehen und dort ohne die Kindsmutter einen statischen Titel um die Summe 630,- € bis zum 18. Lebensjahr der Kinder erstellen lassen und der Mutter dann zukommen zu lassen und somit der Aufforderung des Jugendamts zuvorkommen?
Muss man Termin machen beim Notar?
Welche Dokumente braucht der Notar?
Gebt mir mal bitte Tipps, welche Schritte ich unternehmen soll und was ich sein lassen soll, bevor ich etwas Unüberlegtes mache.
Falls Fragen sind, bitte, nur zu, ich gebe antworten.
LG NeuerUnterhaltszahler
ich wende mich an Euch, um endlich von neutraler Seite eine Einschätzung zu bekommen. Überall im Netz steht, dass man als Unterhaltspflichtiger jeder Auskunft nachkommen soll und Unterhaltstitel vom Jugendamt klaglos unterschreiben soll.
Keine Rechte und Nachfragen erlaubt. Das möchte ich aber hinterfragen.
Zuerst meine Fakten:
1. Am 27.05.2023 einen Brief vom Jugendamt bekommen, mit der Aufforderung zur Titulierung des Unterhalts für meine zwei Kinder (8 und 4 Jahre) nachzukommen. Dazu soll ich den (angehängten) Fragebogen "vollständig" ausfüllen.
2. Ich bezahle bereits seit mehr zwei Jahren ohne Titel regelmäßig den Unterhalt von 630,- € für die Kinder.
3. Trennung (unverheiratet) erfolgte im Januar 2021.
4. Umgangsrecht ist einvernehmlich geregelt, die Kinder sind jede Woche zwei Tage bei mir.
5. Ich bin seit Oktober 2022 verheiratet mit einer neuen Frau.
6. Den Unterhalt habe ich aufgrund weniger Einkommen (Corona) von Januar 2021 von 550,- € langsam bis Dezember 2022 bis auf 630,- € erhöht.
Meine Einkommensverhältnisse 2022 Steuerklasse 1:
25473 netto aber das ist reiner Netto
davon insgesamt 3722 Verpflegungszuschuss und inkl. 343 Dienstwagen Privatnutzung 1% Regelung (ich arbeite im Außendienst Mo-Fr.)
Kleine Provisionen (Muss ich noch ausrechnen)
Jetzt meine Fragen:
Soll ich den Fragebogen des JA überhaupt ausfüllen?
Wenn ja, was darf ich verweigern oder durchstreichen (PDF Fragebogen ist hier im Anhang)?
Besonders der letzte Absatz, dass sich das JA überall Informationen holen kann, geht mir mächtig auf die Nerven!
Kann ich allein einfach zum Notar gehen und dort ohne die Kindsmutter einen statischen Titel um die Summe 630,- € bis zum 18. Lebensjahr der Kinder erstellen lassen und der Mutter dann zukommen zu lassen und somit der Aufforderung des Jugendamts zuvorkommen?
Muss man Termin machen beim Notar?
Welche Dokumente braucht der Notar?
Gebt mir mal bitte Tipps, welche Schritte ich unternehmen soll und was ich sein lassen soll, bevor ich etwas Unüberlegtes mache.
Falls Fragen sind, bitte, nur zu, ich gebe antworten.
LG NeuerUnterhaltszahler