10-06-2023, 10:05
Ich möchte, weil es anscheinend wichtig ist, den Wortlaut des Schreibens des JA hier reinstellen:
Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten
Kind 1, geb. und Kind 2, geb.
Sehr geehrter Herr XXX,
der bereuende Elternteil, Frau XXX, hat sich wegen des Unterhalts für Ihre Kinder an das hiesige Jugendamt gewandt und um Beratung und Unterstützung bei der Berechnung und Titulierung des Unterhaltsanspruches gebeten.
Die Höhe des tatsächlichen zu zahlenden Unterhalts ist anhand Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermitteln, da der Unterhaltsanspruch Ihrer Kinder davon abhängt, über welches Einkommen und Vermögen Sie verfügen.
Als barunterhaltspflichtiger Elternteil müssen Sie Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen erteilen. Ich verweise auf § 1605 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Ich bitte Sie daher, binnen 14 Tagen anhand des beigefügten Fragebogens zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Stellung zu nehmen. Ihre Angaben zu Einkommen und Belastungen weisen Sie bitte durch entsprechende Belege, insbesondere Einkommensnachweise der letzten 12 Kalendermonate und durch den zuletzt erhaltenen Einkommenssteuerbescheid, nach.
MFG
--------
Ich denke, ich werde zuerst einmal schriftlich nachfragen, ob ein Beistand nach §§ 1712 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht und auch nach (Art. 15 DSGVO) Auskunft über meine bereits gespeicherten Daten fordern.
Ich möchte gern wissen, was die Kindesmutter bereits über mich beim JA ausgesagt hat.
LG
Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten
Kind 1, geb. und Kind 2, geb.
Sehr geehrter Herr XXX,
der bereuende Elternteil, Frau XXX, hat sich wegen des Unterhalts für Ihre Kinder an das hiesige Jugendamt gewandt und um Beratung und Unterstützung bei der Berechnung und Titulierung des Unterhaltsanspruches gebeten.
Die Höhe des tatsächlichen zu zahlenden Unterhalts ist anhand Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermitteln, da der Unterhaltsanspruch Ihrer Kinder davon abhängt, über welches Einkommen und Vermögen Sie verfügen.
Als barunterhaltspflichtiger Elternteil müssen Sie Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen erteilen. Ich verweise auf § 1605 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Ich bitte Sie daher, binnen 14 Tagen anhand des beigefügten Fragebogens zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Stellung zu nehmen. Ihre Angaben zu Einkommen und Belastungen weisen Sie bitte durch entsprechende Belege, insbesondere Einkommensnachweise der letzten 12 Kalendermonate und durch den zuletzt erhaltenen Einkommenssteuerbescheid, nach.
MFG
--------
Ich denke, ich werde zuerst einmal schriftlich nachfragen, ob ein Beistand nach §§ 1712 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht und auch nach (Art. 15 DSGVO) Auskunft über meine bereits gespeicherten Daten fordern.
Ich möchte gern wissen, was die Kindesmutter bereits über mich beim JA ausgesagt hat.
LG