03-09-2009, 12:32
Deine Tochter, wenn nix anderes festgelegt wurde.
Wenn sie minderjährig ist und die Mutter das finanzielle Sorgerecht (Vermögenssorge) hat, so bekommt diese die Verfügungsgewalt über das Erbe.
Wenn sie minderjährig ist und die Mutter das finanzielle Sorgerecht (Vermögenssorge) hat, so bekommt diese die Verfügungsgewalt über das Erbe.