22-06-2023, 23:36
Die Beschlüsse wie https://www.iww.de/fk/unterhalt/kindesun...84766?save wirst du ja kennen.
Was heisst UHK? Das gibts nicht. Meinst du Unterhaltvorschusskasse? Oder Beistandschaft Jugendamt? Sicher ist: Wenns um das Eintreiben von bereits entstandenen Unterhaltsschulden geht, bist du chancenlos, an dieser Summe etwas zu drehen. Was du ändern kannst, ist nur der laufende Unterhalt. Und wenn das Jugendamt das nicht mitmacht, bleibt
1. zwingend nur ein Gerichtsverfahren, Gerichtsstand Wohnort des Kindes
2. zwingend per Anwalt, da Anwaltspflicht.
Was heisst UHK? Das gibts nicht. Meinst du Unterhaltvorschusskasse? Oder Beistandschaft Jugendamt? Sicher ist: Wenns um das Eintreiben von bereits entstandenen Unterhaltsschulden geht, bist du chancenlos, an dieser Summe etwas zu drehen. Was du ändern kannst, ist nur der laufende Unterhalt. Und wenn das Jugendamt das nicht mitmacht, bleibt
1. zwingend nur ein Gerichtsverfahren, Gerichtsstand Wohnort des Kindes
2. zwingend per Anwalt, da Anwaltspflicht.