24-06-2023, 20:40
Wenn die Mutter per eigener Unterschrift "Sonderleistungen" bestätigt und die Praxis dies so akzeptiert (was sie ja verneint hat), sehe ich keine Möglichkeit für die Mutter, diese im Nachhinein als Sonderbedarf geltend zu machen.
Neben der Verpflichtung, Sonder- und Mehrbedarf möglichst günstig zu halten, wenn er nicht verhinderbar ist, sind die "Sonderleistungen" eine Art Zusatzleistung des Zahnarztes, welche keiner medizinischen Notwendigkeit unterliegen.
Willst Du diese Leistungen Deinem Kind möglich machen, schreib die Mutter an: "... dazu ist Voraussetzung, dass Du vorab die daten der bestehenden Zahnzusatzversicherung mitteilst, um abklären zu können, welche Leistungen dort übernommen werden." Wer war den Versicherungsnehmer der Versicherung, als du diese noch gezahlt hast? Wenn Du, dann kannst du dort nachfragen.
Dein Konto kann sie angeben. Dann wäre sogar schon ein Straftatbestand. Ein Lastschriftmandat ist immer vom Kontoinhaber (mit) zu unterschreiben. Beispiel: Eine KFZ-Versicherung läuft auf Deine Frau, aber du zahlst. Dann unterschreibt sie als Versicherungsnehmerin und Du auch, als Kontoinhaber. Das gilt bei allen anderen Sachen auch.
Neben der Verpflichtung, Sonder- und Mehrbedarf möglichst günstig zu halten, wenn er nicht verhinderbar ist, sind die "Sonderleistungen" eine Art Zusatzleistung des Zahnarztes, welche keiner medizinischen Notwendigkeit unterliegen.
Willst Du diese Leistungen Deinem Kind möglich machen, schreib die Mutter an: "... dazu ist Voraussetzung, dass Du vorab die daten der bestehenden Zahnzusatzversicherung mitteilst, um abklären zu können, welche Leistungen dort übernommen werden." Wer war den Versicherungsnehmer der Versicherung, als du diese noch gezahlt hast? Wenn Du, dann kannst du dort nachfragen.
Dein Konto kann sie angeben. Dann wäre sogar schon ein Straftatbestand. Ein Lastschriftmandat ist immer vom Kontoinhaber (mit) zu unterschreiben. Beispiel: Eine KFZ-Versicherung läuft auf Deine Frau, aber du zahlst. Dann unterschreibt sie als Versicherungsnehmerin und Du auch, als Kontoinhaber. Das gilt bei allen anderen Sachen auch.