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Kaufkraftparität
#6
Briefe schreiben mit solchen Vorschlägen kannst du immer. Aber vor Gericht sehe ich keine Chancen, künstliche Wechselkurse für den Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses durchzusetzen. Wenn du mit Lebenhaltungskosten argumentieren willst, musst du das direkt tun. Erhöhte unvermeidbare Kosten, deshalb höherer Selbstbehalt.

Aber ehrlich: Das ist sowas von chancenlos und eine teure Schnapsidee. Die werden dich aus dem Saal fegen und dir noch extra was aufladen. Weise erst mal nach, keinen besser bezahlen Job zu finden, wird es heissen. 30 Bewerbungen pro Monat. Wenn du auswanderst, wäre das dein Privatproblem, du könntest damit nicht den Unterhalt drücken, du bist weiterhin verpflichtet, wenigstens den Mindestunterhalt zu decken, dafür sind dir besondere Anstrengungen auferlegt, §1603 BGB.
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Kaufkraftparität - von Dassault - 22-06-2023, 23:05
RE: Kaufkraftparität - von p__ - 22-06-2023, 23:36
RE: Kaufkraftparität - von Dassault - 23-06-2023, 08:04
RE: Kaufkraftparität - von Alimen T - 28-06-2023, 00:50
RE: Kaufkraftparität - von Dassault - 01-07-2023, 11:23
RE: Kaufkraftparität - von p__ - 23-06-2023, 09:14
RE: Kaufkraftparität - von Alimen T - 26-06-2023, 11:32
RE: Kaufkraftparität - von p__ - 26-06-2023, 11:39

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