27-06-2023, 11:25
Die Tochter hat also fast ein ganzes Jahr lang überhaupt nichts gemacht? Dann war sie auch nicht unterhaltsberechtigt. Eine Orientierungsphase kann man ihr zugestehen, aber nicht ein reines Gammeljahr. Das kann sie machen, aber nicht auf Kosten der Eltern. Sie ihr gehalten, eine Tätigkeit aufzunehmen und bei dem Arbeitskräftemangel ist das auch überhaupt kein Problem. Wenn sie anschliessend eine weitere Ausbildung macht, ändern sich die Regeln wieder, aber gar nichts machen und trotzdem kassieren ist nicht drin.
Den Teil mit dem Brief verstehe ich nicht. Von wem, an wen? Lebt die Tochter nicht bei der Mutter, sondern bei dir? Den Zahlbetrag kann ich nicht beurteilen, da ich die Verhältnisse auf der Pflichtigenseite nicht kenne. Berechnet wird Einkommen des minderjährigen bei einem Elternteil wohnenden Berechtigten aber so, dass man 100 EUR abzieht und den Rest halbiert. Das Ergebnis mindert die Barunterhaltspflicht des Pflichtigen. In diesem Fall um 200 EUR.
Den Teil mit dem Brief verstehe ich nicht. Von wem, an wen? Lebt die Tochter nicht bei der Mutter, sondern bei dir? Den Zahlbetrag kann ich nicht beurteilen, da ich die Verhältnisse auf der Pflichtigenseite nicht kenne. Berechnet wird Einkommen des minderjährigen bei einem Elternteil wohnenden Berechtigten aber so, dass man 100 EUR abzieht und den Rest halbiert. Das Ergebnis mindert die Barunterhaltspflicht des Pflichtigen. In diesem Fall um 200 EUR.