28-06-2023, 11:27
Entscheidend ist, ob Minderjährig oder nicht. Minderjährige erhalten Betreuung und Barunterhalt. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt leistet sein Teil durch Betreuung. Der Andere zahlt Barunterhalt. Die Betreuung steht dem Barunterhalt rechtlich gleich. Bei Volljährigen nicht, da müssen beide Eltern zahlen - keine Betreuung mehr.
Einkommen des Kindes geht auf beide Eltern. Auf den, der betreut und auf den, der zahlt. Damit kann nicht 100% des Kindeinkommens nur dem Bezahlenden die Pflichten mindern. Das ist der Grund für die Aufteilung, die Halbierung: Das bereinigte Einkommen des Kindes geht zu 50% auf Elternteil 1 und zu 50% auf Elternteil 2.
Einkommen des Kindes geht auf beide Eltern. Auf den, der betreut und auf den, der zahlt. Damit kann nicht 100% des Kindeinkommens nur dem Bezahlenden die Pflichten mindern. Das ist der Grund für die Aufteilung, die Halbierung: Das bereinigte Einkommen des Kindes geht zu 50% auf Elternteil 1 und zu 50% auf Elternteil 2.