06-07-2023, 10:29
(06-07-2023, 00:09)Alimen T schrieb: beutreubgsunzerhalt muss man übrigens erst ab dem Zeitpunkt zahlen wenn die Kindesbesitzerin einen Anwalt einschaltet
Unterscheidet sich nicht von anderen Unterhaltsarten: Unterhalt ab Auskunftsaufforderung, sofern die berechtigt war. Muss nicht durch einen Vertreter (also Anwalt, Jugendamtsbeistandschaft, Arbeitsagentur bei übergegangenen Ansprüchen) des Berechtigten passieren. Nur die gerichtliche Durchsetzung unterliegt der Anwaltspflicht.