Hallo netlover,
zu 1. wenn keiner von Euch durch die nachteilige Vereinbarung Gefahr läuft, zum Sozialfall zu werden, wird sich der Richter nicht für die Frage der Fairness der Vereinbarung interessieren;
zu 2. den Antrag auf Wohnungszuweisung kann man bis zu einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung stellen, auch wenn keine Gewalt im Spiel ist;
zu 3. nach einem Jahr könnt Ihr ganz regulär den Antrag stellen, auch mit nur einem Anwalt;
zu 4. keine Ahnung bezüglich PKH
zu 5. erstens kann kein Richter sie im dazu verpflichten, ihren Mietern zu kündigen; er kann die Tatsache, dass sie noch eine Eigentumswohnung besitzt höchstens berücksichtigen bei seiner Entscheidung, wem er die Ehewohnung zuteilt; zweitens wird der Richter das in diesem Fall aber schon deshalb nicht tun, weil Deine Nochfrau den Mietern nicht so einfach kündigen kann, da sie ja nicht alleinige Eigentümerin ist.
Aber habt Ihr den Punkt „Ehewohnung“ in Eurer Trennungsvereinbarung nicht abgehandelt? Oder ist es so, dass Du gemäß Vereinbarung ihr die Wohnung überlässt, um möglichst schnell geschieden zu werden, und jetzt nach einer Möglichkeit suchst, hintenrum die Vereinbarung in diesem Punkt auszuhebeln?
zu 1. wenn keiner von Euch durch die nachteilige Vereinbarung Gefahr läuft, zum Sozialfall zu werden, wird sich der Richter nicht für die Frage der Fairness der Vereinbarung interessieren;
zu 2. den Antrag auf Wohnungszuweisung kann man bis zu einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung stellen, auch wenn keine Gewalt im Spiel ist;
zu 3. nach einem Jahr könnt Ihr ganz regulär den Antrag stellen, auch mit nur einem Anwalt;
zu 4. keine Ahnung bezüglich PKH
zu 5. erstens kann kein Richter sie im dazu verpflichten, ihren Mietern zu kündigen; er kann die Tatsache, dass sie noch eine Eigentumswohnung besitzt höchstens berücksichtigen bei seiner Entscheidung, wem er die Ehewohnung zuteilt; zweitens wird der Richter das in diesem Fall aber schon deshalb nicht tun, weil Deine Nochfrau den Mietern nicht so einfach kündigen kann, da sie ja nicht alleinige Eigentümerin ist.
Aber habt Ihr den Punkt „Ehewohnung“ in Eurer Trennungsvereinbarung nicht abgehandelt? Oder ist es so, dass Du gemäß Vereinbarung ihr die Wohnung überlässt, um möglichst schnell geschieden zu werden, und jetzt nach einer Möglichkeit suchst, hintenrum die Vereinbarung in diesem Punkt auszuhebeln?