17-07-2023, 15:45
Hallo zusammen,
meine Frau hat wie erwartet einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt gestellt, dass aufgrund der Kindesbetreuung auch nicht zeitlich begrenzt werden soll.
Der Richter sieht es ähnlich. Er ist der Meinung, bis zur 3. Klasse müsste sie nicht mehr als 30h/Woche arbeiten und ab der 3.Klasse nicht mehr als 34h/Woche. Somit würde sie erstmal den Unterhalt in der Höhe 3/7 der Gehaltsdifferenz zeitlich unbegrenzt festsetzen und für jede Änderung müsste ich wieder vors Gericht, was mit Kosten und Zeit verbunden ist. Der Richter ist der Meinung, dass nach der 4. Klasse sie auch Vollzeit arbeiten könnte. Ob die Richterschaft das, wenn es soweit ist, genauso sieht, kann man natürlich nicht sagen.
Ich habe nun einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, wonach ich bis zum Ende der 4. Klasse Unterhalt zahle und sie dann nochmal klagen darf, wenn sie meint.
Sie macht den Vorschlag, dass ich bis zum Ende der 5. Klasse zahle. Evtl. würde sie dann auch einen Unterhaltsverzicht erklären, aber das ist noch nicht mal sicher.
Wenn es jetzt zu keinem Vergleich kommt, wird der Unterhalt zeitlich unbegrenzt festgesetzt und ich darf wieder klagen, wenn ich meine, dass sie nun mehr arbeiten könnte.
Der Anwalt meint, man kann nicht voraussagen, wie die Richter nach der 4.Klasse entscheiden werden, da es reine Willkür ist.
Ach ja, ich habe erweiterten Umgang und hole das Kind direkt von der Schule ab sowie bringe es zur Schule. Interessiert den Richter wenig: arme Mutti braucht Entlastung. Auch dass ich das Kind mehr betreuen könnte, interessiert nicht, da Mutti nicht will.
Im Übrigen macht es auch finanziell wenig aus, wie viel sie arbeitet oder wie viel ihr fiktiv aufgerechnet werden, da sie sehr wenig verdient und die 3/7 der Differenz gerechnet werden.
Was meint ihr zu dem Ganzen, meine Lieben, welche Optionen hätte ich und was sollte ich lieber nicht machen?
meine Frau hat wie erwartet einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt gestellt, dass aufgrund der Kindesbetreuung auch nicht zeitlich begrenzt werden soll.
Der Richter sieht es ähnlich. Er ist der Meinung, bis zur 3. Klasse müsste sie nicht mehr als 30h/Woche arbeiten und ab der 3.Klasse nicht mehr als 34h/Woche. Somit würde sie erstmal den Unterhalt in der Höhe 3/7 der Gehaltsdifferenz zeitlich unbegrenzt festsetzen und für jede Änderung müsste ich wieder vors Gericht, was mit Kosten und Zeit verbunden ist. Der Richter ist der Meinung, dass nach der 4. Klasse sie auch Vollzeit arbeiten könnte. Ob die Richterschaft das, wenn es soweit ist, genauso sieht, kann man natürlich nicht sagen.
Ich habe nun einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, wonach ich bis zum Ende der 4. Klasse Unterhalt zahle und sie dann nochmal klagen darf, wenn sie meint.
Sie macht den Vorschlag, dass ich bis zum Ende der 5. Klasse zahle. Evtl. würde sie dann auch einen Unterhaltsverzicht erklären, aber das ist noch nicht mal sicher.
Wenn es jetzt zu keinem Vergleich kommt, wird der Unterhalt zeitlich unbegrenzt festgesetzt und ich darf wieder klagen, wenn ich meine, dass sie nun mehr arbeiten könnte.
Der Anwalt meint, man kann nicht voraussagen, wie die Richter nach der 4.Klasse entscheiden werden, da es reine Willkür ist.
Ach ja, ich habe erweiterten Umgang und hole das Kind direkt von der Schule ab sowie bringe es zur Schule. Interessiert den Richter wenig: arme Mutti braucht Entlastung. Auch dass ich das Kind mehr betreuen könnte, interessiert nicht, da Mutti nicht will.
Im Übrigen macht es auch finanziell wenig aus, wie viel sie arbeitet oder wie viel ihr fiktiv aufgerechnet werden, da sie sehr wenig verdient und die 3/7 der Differenz gerechnet werden.
Was meint ihr zu dem Ganzen, meine Lieben, welche Optionen hätte ich und was sollte ich lieber nicht machen?