20-07-2023, 11:30
Handelt es sich um die amtsgerichtliche Instanz? Wenn ja, ist es obligatorisch, sich keinen "Vergleich" aufdrücken zu lassen, sondern zum OLG zu gehen. Viel zu veiel lassen sich von den unsauber arbeitenden, aber ums arroganter agierenden Amtsrichterlein, beeindrucken.
Mittlerweile habe ich begriffen, dass man in 90% aller Fälle die Beschwerdeinstanz bemühen sollte. Hast Du erst mal diesen Vergleich geamcht, ist der Drops gelutscht. Jetzt ist noch eine Türe offen: Das OLG.
Dein Anwalt freut sich auch über den Vergleich., Gibt Vergleichsgebühren. Steht er Dir entgegen und zeigt Unwillen, vor das OLG zu gehen, dann ist der für Dich der Falsche!
Mehr kann ich nicht raten. Und die Begründung des Amtsrichters wirkt so dermaßen konstruiert, dass sie nach dem OLG schon schreit.
Mittlerweile habe ich begriffen, dass man in 90% aller Fälle die Beschwerdeinstanz bemühen sollte. Hast Du erst mal diesen Vergleich geamcht, ist der Drops gelutscht. Jetzt ist noch eine Türe offen: Das OLG.
Dein Anwalt freut sich auch über den Vergleich., Gibt Vergleichsgebühren. Steht er Dir entgegen und zeigt Unwillen, vor das OLG zu gehen, dann ist der für Dich der Falsche!
Mehr kann ich nicht raten. Und die Begründung des Amtsrichters wirkt so dermaßen konstruiert, dass sie nach dem OLG schon schreit.