24-07-2023, 20:59
1. Wenn alles korrekt ist, wird beurkundet. Ein vorheriger schiefgegangener Versuch hat keine Folgen darauf.
2. Entweder vorher regeln oder es wird beim Gerichtstermin entschieden.
3. Ja. Aber: Kann! Nicht "muss"! Probieren. Es kommt ganz gut, wenn man vor Gericht sagt, dass man sich im Grunde einig war, dass die notarielle Fixierung aber wegen Anwaltsversagen misslungen ist, deshalb möge man die Einigung nun so beschliessen.
Vermutlich kassiert die gegnerische Anwältin trotz fachlichem Versagen trotzdem. Das schafft nur der abgrundtief ehrlose und verrottete Beruf des Juristen. Jeder Klempner kriegt einen Tritt in den Hintern, wenn das Abfluss immer noch leckt, aber Juristen können sich alles erlauben.
Eine Einigung vor Gericht könnte teurer kommen wie die vorige notarielle Beurkundung. Fordere die Ex auf, die Differenz von der Anwältin zu verlangen, die durch ihre Versagen diese Mehrkosten verursacht hat.
2. Entweder vorher regeln oder es wird beim Gerichtstermin entschieden.
3. Ja. Aber: Kann! Nicht "muss"! Probieren. Es kommt ganz gut, wenn man vor Gericht sagt, dass man sich im Grunde einig war, dass die notarielle Fixierung aber wegen Anwaltsversagen misslungen ist, deshalb möge man die Einigung nun so beschliessen.
Vermutlich kassiert die gegnerische Anwältin trotz fachlichem Versagen trotzdem. Das schafft nur der abgrundtief ehrlose und verrottete Beruf des Juristen. Jeder Klempner kriegt einen Tritt in den Hintern, wenn das Abfluss immer noch leckt, aber Juristen können sich alles erlauben.
Eine Einigung vor Gericht könnte teurer kommen wie die vorige notarielle Beurkundung. Fordere die Ex auf, die Differenz von der Anwältin zu verlangen, die durch ihre Versagen diese Mehrkosten verursacht hat.