25-07-2023, 12:51
Geschwärzte Lohnabrechnung?
Was genau hast du denn geschwärzt und warum?
Ja, Unterhalt erst ab Aufforderung. Bist du dir sicher, dass es keine zurückliegende Aufforderung gab? Frühere Briefe der Anwältin?
Wenn du nichts findest, bittest du darum, die frühere Aufforderung zu belegen.
Wurde eine nachvollziehbare Berechnung des Trennungsunterhalts beigefügt? Wenn nein, anfordern.
Versuche, das Ganze rein sachlich zu sehen.
Überprüfe die Berechnung der Anwältin.
Was genau hast du denn geschwärzt und warum?
Ja, Unterhalt erst ab Aufforderung. Bist du dir sicher, dass es keine zurückliegende Aufforderung gab? Frühere Briefe der Anwältin?
Wenn du nichts findest, bittest du darum, die frühere Aufforderung zu belegen.
Wurde eine nachvollziehbare Berechnung des Trennungsunterhalts beigefügt? Wenn nein, anfordern.
Versuche, das Ganze rein sachlich zu sehen.
Überprüfe die Berechnung der Anwältin.