25-07-2023, 13:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-07-2023, 13:05 von Traurigeperson.)
Danke für deine Antwort newton.
Ja, da bin ich mir sicher. Das ist der erste Brief der Anwältin. Das ist eine gute Idee, so werde ich das machen. Müsste dann eigentlich anteilsmäßig für diesen Monat gezahlt werden oder vom 01. des Monats an?
Gute Idee, werde auch nach einer nachvollziehbaren Berechnung fragen.
Ich habe Zeitsaldo (Flexzeitkonto)-daten geschwärzt, religionszugehörtigkeit, personalnummer, Arbeitsgeberanschrift (bei allen bis auf einen, eig. unsinnig ich weiß), interne kürzel (abteilung etc.) ..hm das müsste alles sein.
Und dann pochen die halt auf den steuerbescheid von 2022. Hab diesen aber nicht, wie soll ich damit umgehen?
Was hat es mit diesem Beschäftigungsbonus auf sich?
Ja, da bin ich mir sicher. Das ist der erste Brief der Anwältin. Das ist eine gute Idee, so werde ich das machen. Müsste dann eigentlich anteilsmäßig für diesen Monat gezahlt werden oder vom 01. des Monats an?
Gute Idee, werde auch nach einer nachvollziehbaren Berechnung fragen.
Ich habe Zeitsaldo (Flexzeitkonto)-daten geschwärzt, religionszugehörtigkeit, personalnummer, Arbeitsgeberanschrift (bei allen bis auf einen, eig. unsinnig ich weiß), interne kürzel (abteilung etc.) ..hm das müsste alles sein.
Und dann pochen die halt auf den steuerbescheid von 2022. Hab diesen aber nicht, wie soll ich damit umgehen?
(06-07-2023, 00:09)Alimen T schrieb: Wichtig ist dass das Jugendamt arbeitskilometergeld anerkennt und einen beschäftigungsbonus ( in der Regel ca 200€)
Was hat es mit diesem Beschäftigungsbonus auf sich?