25-07-2023, 14:52
Der Antrag auf Insolvenzverfahren wurde noch nicht erstellt, mit dem Antrag lässt sich mein Schuldenberater noch ruhig zeit da er meine Situation kennt. Inmoment befinde ich mich in der Phase wo der schuldenbereinigungsplan erstellt wird. Daher er wartet bis ich AlG1 beziehe damit er dies als grundlage verwendet für das Insolvenzverfahren.
Zu Punkt 1.
Ich habe ein Darlehenvertrag mit einer Privatperson vereinbart, dies beinhaltet zinssatz laufzeit, sicherheit und gesamttilgung innerhalb von 8 Jahren. Er kann beweisen das er das Geld zu verfügung hatte und ich kann zu 70% anhand von Rechnungen nachweisen das der darlehen für diese Zwecke floss. Mit der Abpfindung konnte ich einschließlich den gesamt darlehen inclusive zinsen tilgen, sodass von der abpfindung 2500 euro übrig blieb.
Die Exfrau steht derzeit nicht in der gläubigerliste, weil sie derzeit gegen mich keine Forderung gelten machen konnte, da das verfahren beim gericht noch nicht eröffnet wurde.
Ich habe 2 kredite aufgenommen, der eine ist 18 monate alt und der andere 6 monate und bei beiden Kredite wurden mehr als 3 monatsraten getilgt, sodass in diesem Fall der Vorwurf des Betruges entfällt.
Da ich bis vor kurzem von einer Scheidung nix wusste, und meine ex mich aus der gemeinsamen wohnung mich ausgesperrt hat, sodass ich gewungen war die scheidung einzureichen um meine Rechte einzufordern, würde auch in diesem Fall der Vorwurf des Eingehungsbetruges wegfallen.
Zu Punkt 1.
Ich habe ein Darlehenvertrag mit einer Privatperson vereinbart, dies beinhaltet zinssatz laufzeit, sicherheit und gesamttilgung innerhalb von 8 Jahren. Er kann beweisen das er das Geld zu verfügung hatte und ich kann zu 70% anhand von Rechnungen nachweisen das der darlehen für diese Zwecke floss. Mit der Abpfindung konnte ich einschließlich den gesamt darlehen inclusive zinsen tilgen, sodass von der abpfindung 2500 euro übrig blieb.
Die Exfrau steht derzeit nicht in der gläubigerliste, weil sie derzeit gegen mich keine Forderung gelten machen konnte, da das verfahren beim gericht noch nicht eröffnet wurde.
Ich habe 2 kredite aufgenommen, der eine ist 18 monate alt und der andere 6 monate und bei beiden Kredite wurden mehr als 3 monatsraten getilgt, sodass in diesem Fall der Vorwurf des Betruges entfällt.
Da ich bis vor kurzem von einer Scheidung nix wusste, und meine ex mich aus der gemeinsamen wohnung mich ausgesperrt hat, sodass ich gewungen war die scheidung einzureichen um meine Rechte einzufordern, würde auch in diesem Fall der Vorwurf des Eingehungsbetruges wegfallen.