25-07-2023, 18:02
Der Erwerbstätigenbonus wird beim Trennungsunterhalt mit eingerechnet.
Darum die "nachvollziehbare Berechnung".
Die Berechnung ist nicht schwer.
Meine Meinung zu dem Schwärzen: Mach dir deswegen keinen Stress. Wenn du solche teilgeschwärzten Sachen einreichst, wirst du nur als Querulant angesehen oder jemand, der was zu verbergen hat. Das macht misstrauisch und führt evtl. dazu, strenger hinzugucken.
Natürlich geht die einiges nichts an, aber das interessiert die auch nicht, die haben anderes zu tun.
Wichtiger ist, dass du die Berechnungen verstehst und überprüfst. Darum auch vom Jugendamt eine nachvollziehbare Berechnung fordern.
Darum die "nachvollziehbare Berechnung".
Die Berechnung ist nicht schwer.
Meine Meinung zu dem Schwärzen: Mach dir deswegen keinen Stress. Wenn du solche teilgeschwärzten Sachen einreichst, wirst du nur als Querulant angesehen oder jemand, der was zu verbergen hat. Das macht misstrauisch und führt evtl. dazu, strenger hinzugucken.
Natürlich geht die einiges nichts an, aber das interessiert die auch nicht, die haben anderes zu tun.
Wichtiger ist, dass du die Berechnungen verstehst und überprüfst. Darum auch vom Jugendamt eine nachvollziehbare Berechnung fordern.