25-07-2023, 22:29
Also bin in einer ähnlichen Situation. Und werde dazu noch ein separates Thema aufmachen müssen.
Mein Anwalt ist der Meinung dass Trennungsunterhalt/Betreuungsunterhalt
erst dann anwaltlich geltend gemacht werden kann wenn das Schreiben ankommt, jedoch nicht Rückwirkend.
Werde meinen Anwalt morgen sehen, dann kann ich was genaueres dazu sagen.
Hab am Wochenende ein Schreiben vom Gericht bekommen wegen genau dieser Sache.
Die Gegenanwältin hat den Betreuungsunterhalt schön gerechnet, indem sie die Mehrkosten der Wohnung
ignoriert hat in der ich wohne und die Energieprämie als Einkommen kalkuliert obwohl das nicht geht. Auch noch den Namen falsch geschrieben von meiner Tochter.
Dann auch noch in der Zeit Betreuungsunterhalt gefordert als sie noch Mutterschutzgeld bezogen hat,
was praktisch genau so viel ist
Wie ihr altes Gehalt
Mein Anwalt ist der Meinung dass Trennungsunterhalt/Betreuungsunterhalt
erst dann anwaltlich geltend gemacht werden kann wenn das Schreiben ankommt, jedoch nicht Rückwirkend.
Werde meinen Anwalt morgen sehen, dann kann ich was genaueres dazu sagen.
Hab am Wochenende ein Schreiben vom Gericht bekommen wegen genau dieser Sache.
Die Gegenanwältin hat den Betreuungsunterhalt schön gerechnet, indem sie die Mehrkosten der Wohnung
ignoriert hat in der ich wohne und die Energieprämie als Einkommen kalkuliert obwohl das nicht geht. Auch noch den Namen falsch geschrieben von meiner Tochter.
Dann auch noch in der Zeit Betreuungsunterhalt gefordert als sie noch Mutterschutzgeld bezogen hat,
was praktisch genau so viel ist
Wie ihr altes Gehalt