Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht
#4
Moin,

die Gerichte sehen es nicht so gerne, wenn ein Elternteil die Termine beim Jugendamt nicht wahrnimmt. Sobald deine Ex einen Antrag vor Gericht gestellt hat muss deine Anwältin Stellung für dich beziehen. Dies sollte deine Anwältin auch im Schriftsatz an das Gericht schreiben, dass sie den Termin abgesagt hat und direkt den Antrag an das Gericht gestellt hat.
Ziel der Gerichte ist es, dass eine außergerichtliche Einigung zwischen den Eltern erzielt wird. Gerichte ordnen zuerst gerne eine Mediation über Beratungsstellen des Jugendamtes an, ca. 6-8 Termine. Es wird auch einen Verfahrensbeistand (Person vom Jugendamt) für die Kinder geben, welcher dann bei Gericht dabei ist. Dieser kann/wird auch darüber berichten wie sich die Eltern bisher verhalten haben. Verhalte dich deshalb immer korrekt, nett, freundlich etc. in den Terminen. Versuche immer das Beste für / aus der Sicht der Kinder zu erreichen.
Ich bin der Meinung, wenn es bereits mit einem Verhalten deiner Ex so wie jetzt beginnt, überstehe die Termine beim Jugendamt gut und strebe eine gerichtliche Umgangsregelung an. Gibt dann im Nachgang weniger Probleme und du hast es einfacher den Umgang durchzusetzen, falls deine Ex blockiert.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht - von peperoni - 26-07-2023, 07:50

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 6 Gast/Gäste