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Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht
#13
(26-07-2023, 11:21)Unterhaltspreller2023 schrieb: Sie hat mich Juni aus der Wohnung ausgesperrt, wir stehen beide im Mietsvertrag, nach mein Information hat sie SGB2 beantragt, sodass keine Mietrückstände enstehen, falls doch würde sie Sozialbetrug begehen und da ich eh bald in die Privateinsolvenz gehe, würde sie am ende die hälfte der mietrückstände tragen. Und seid dem habe ich bisheute meine Kinder nicht sehen können. Zumal sie mir gedroht hat per whatsapp das wenn ich versuchen würde in die Wohnung zukommen das sie die polizei einschaltet und mir versuchte vergewaltigung voruwerfe. Das gespräch ist dokumentiert und liegt veim Anwalt



Bei gesamtschuldnerischer Haftung (gemeinsamer Mietvertrag) wird nicht 50/50 auf die Schuldner verteilt, sondern der Gläubiger hat das Recht dort Geld einzuziehen, wo welches ist. §421 BGB
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RE: Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht - von Pendragon - 26-07-2023, 12:09

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