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Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht
#19
sehr gut!

Naja, was spricht dagegen die Wohnung zu betreten wenn sie nicht da ist und die Dinge die die gehören zu holen? Immerhin stehst du im Mietvertrag. Das Schloss darf sie übrigens auch nicht einfach so wechseln (lassen).
Evtl. mit einer neutralen Person zusammen dort auftauchen.

Bin gespannt was du nach dem Gespräch mit deiner Anwältin morgen zu erzählen hast!
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RE: Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht - von peperoni - 26-07-2023, 15:17

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