27-07-2023, 12:15
Update gespräch mit der Anwältin über den jetzigen Stand:
Aktuelle Sachlage, ich habe heute alle Nachweise, Belege und sogar Videoaufnahmen gezeigt wie Toxisch diese Frau ist selbst in der Anwesendheit der Kindern. Sie hat vorweg gesagt, das wir probleme mit der Prozesskostenhilfe haben werden, da meine ex angegeben hat das ich ein Vermöge hätte, was ich tatsächlich nicht habe welches ich damit ein privatdarlehen beglichen habe welches für ehebedingte zwecke genutz wurde, belege und nachweise wurden eingereicht. Trotzdessen sagte sie das die Richterin höchstwahrscheinöich dies nicht annerken würde. Obendrauf hat die Richterin meine Klage in 2 Verfahren aufgeteilt ( Umgangskontakte) - ( (Aufenthaltvestimmungsrecht) weil sie dies in eimem Prozess nicht führen könne. ( natürlich so käme mehr kohle in die Gerichtsarena). Das bedeutet das im schlimmsten Fall kosten von ca. 2000 euro selbst tragen müsse. Was ich dann auch zugestimmt habe. Die Gute Nachricht an der Sache war, das wir erfolgreich gegen ihre anschuldigen abwehren können. Desweiteren gab sie selbst zu, das wenn die frau offensichtlich das bösewicht ist, von den Richtern immernoch in Obhut genommen wird, als wenn es umgekehrt sei. Selbst wenn sie strafaten begeht, wie sozialbetrug, falsche anschuldigung, verletzung des Briefgeheimnis, rufmord, nötigung usw. Welches sie offensichtlich nachweislich tat, meinte sie das mir das alles nix bringen würde. ( Aber wehe der mann mach solche sachen)
Was ist eure Meinung dazu und wenn ich am ende die beiden Gerichtsprozesse bezahlen muss, könnten dann noch weitere prozesse aufmich zukommen in der trennungsphase oder ssind das die wesentlichen?
Aktuelle Sachlage, ich habe heute alle Nachweise, Belege und sogar Videoaufnahmen gezeigt wie Toxisch diese Frau ist selbst in der Anwesendheit der Kindern. Sie hat vorweg gesagt, das wir probleme mit der Prozesskostenhilfe haben werden, da meine ex angegeben hat das ich ein Vermöge hätte, was ich tatsächlich nicht habe welches ich damit ein privatdarlehen beglichen habe welches für ehebedingte zwecke genutz wurde, belege und nachweise wurden eingereicht. Trotzdessen sagte sie das die Richterin höchstwahrscheinöich dies nicht annerken würde. Obendrauf hat die Richterin meine Klage in 2 Verfahren aufgeteilt ( Umgangskontakte) - ( (Aufenthaltvestimmungsrecht) weil sie dies in eimem Prozess nicht führen könne. ( natürlich so käme mehr kohle in die Gerichtsarena). Das bedeutet das im schlimmsten Fall kosten von ca. 2000 euro selbst tragen müsse. Was ich dann auch zugestimmt habe. Die Gute Nachricht an der Sache war, das wir erfolgreich gegen ihre anschuldigen abwehren können. Desweiteren gab sie selbst zu, das wenn die frau offensichtlich das bösewicht ist, von den Richtern immernoch in Obhut genommen wird, als wenn es umgekehrt sei. Selbst wenn sie strafaten begeht, wie sozialbetrug, falsche anschuldigung, verletzung des Briefgeheimnis, rufmord, nötigung usw. Welches sie offensichtlich nachweislich tat, meinte sie das mir das alles nix bringen würde. ( Aber wehe der mann mach solche sachen)
Was ist eure Meinung dazu und wenn ich am ende die beiden Gerichtsprozesse bezahlen muss, könnten dann noch weitere prozesse aufmich zukommen in der trennungsphase oder ssind das die wesentlichen?