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Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht
#35
das ist klar, dass ihr gemeinsam für die Miete Schuldner seid.
Die Frage ist eher, wie geht es jetzt weiter, dass du aus dem Mietvertrag ausgetragen wirst. Wird da deine Anwältin etwas in die Wege leiten? Entweder Kündigung (bereits von dir unterschrieben) an deine Ex schicken und um Unterschrift bitten oder evtl. den Hausverwalter/Eigentümer kontaktieren dass er dich aus dem herausnimmt?

So lange du nichts dagegen hast dass die Kinder bei ihr leben macht es (eigentlich) auch keinen Sinn für sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen, außer dass sie die alleinige "Macht" über die Kinder haben möchte bei zB Wohnortwechsel in eine andere Stadt. Bei Wohnortwechsel musst du immer auch unterschreiben. Thema Urlaub wo (zB nur innerhalb Europa) du mit den Kindern hin darfst regelt dann sowieso das Gericht per Beschluss in der Umgangsvereinbarung.
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RE: Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht - von peperoni - 27-07-2023, 14:01

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