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Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht
#38
@peperoni

Schulden interessieren mich nicht mehr, von mir aus kann der Staat seine Staatsschulden mir anhängen, würde drüber nur lachen, denn mit arbeiten in deutschland habe ich abgeschlossen.
Was die Kinder betrifft, da werde ich ausnahmslos den Umgangsprozess aus der Tasche zahlen, sofern die Richterin meine Schulden nicht anerkennt. Denn dazu meinte meine Anwältin, falls dies passieren sollte müssten wir beschwerde beim OLG einreichen und das würde monate dauern und bisdahin müsste ich mich weiter gedulden nicht die kinder sehen zu können. Aber jeder weiterer Prozess wie Scheidung etc kann von mir aus zum OLG gehen, das hat für mich keine eile.

Zum Glück habe ich rechtzeitig mein ältesten Sohn zum Kindergarten anmelden können, welches ab August beginnt, somit würde vertraute Umgebung ins spiel kommen falls sie umgezogen ist und sogar gefährdung des Kindeswohl wenn sie kein ersatz platz beim Kindergarten bekommen hat. Und meine anwältin meinte dies ist auch unmöglich binnen 1 Monat in einer anderen stadt kindergarten platz kurzfristig zu bekommen
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RE: Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht - von Unterhaltspreller2023 - 27-07-2023, 20:13

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